Gesellschaftsangaben AGROP NOVA a.s. (nachstehend nur„Verkäufer“):
Sitz: Ptenský Dvorek 99, CZ-79843 Ptení, Tschechische Republik
IdNr.: 26243237, USt-IdNr.: CZ26243237
Tel: +420 582 319 235, Fax: +420 582 319 249,
E-Mail: novatop-swp@agrop.cz, novatop-@agrop.cz
www.novatop-system.com
Eingetragen im Handelsregister beim Bezirksgericht Brno, Abteilung B, Einlage 3590.
Als Steuersubjekt beim Finanzamt Prostějov registriert.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachstehend auch nur „ALGB“)
regeln die näheren Bedingungen, die bezüglich des Verkaufs von Mehrschichtmassiv-holzplatten,
präfabrizierten Wand-, Decken-, Dach- und akustischen Elementen auf der Basis von Holz und
Holzabfallbriketts (nachstehend auch nur „Ware“) zwischen dem Verkäufer und Käufer vereinbart
wurden. Nach diesen AGB werden sich alle zwischen dem Verkäufer und Käufer abgeschlossenen
Kaufverträge richten, und zwar ab dem Tag ihrer Unterzeichnung durch den Käufer.
1.2. Vor dem Abschließen des ersten Vertrags überreicht der Verkäufer dem Käufer diese ALGB in zwei
Ausfertigungen, wobei eine Ausfertigung durch den Käufer unterzeichnet und dem Verkäufer
zurückgegeben wird. Es ist nicht nötig, diese ALGB zu dem nachfolgenden Vertrag beizulegen. Mit seiner
Unterschrift auf jedem Vertrag erklärt der Käufer sein Einverständnis mit der jeweils aktuellen Fassung
der ALGB, die auf der Webseite des Verkäufers unter www.novatop-system.com veröffentlicht sind.
1.3. Der Käufer ist nach der Warenbestellung verpflichtet, auf den oben genannten Webseiten von
diesen AGB Kenntnis zu nehmen. Mit seiner Auftragsbestätigung (Kontraktbestätigung) erklärt der
Käufer seine Zustimmung zur Realisierung der Warenlieferung, in Übereinstimmung mit den geltenden
AGB.
1.4. Nach diesen ALGB handelt der Verkäufer ausschließlich mit solchen Käufern, die Unternehmer
sind. Der Käufer weist sich mit gültigem Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein aus. Hat der Käufer
seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, übermittelt der Käufer seine im VIES eingetragene
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Nur ein statutarisches Organ, sein Mitglied oder eine von ihm
ermächtigte Person sind beauftragt, für den Käufer die Bestellungen oder Verträge zu unterschreiben.
1.5. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer regelt neben den Verträgen und
diesen ALGP, auch das Gesetz Nr. 89/2014, Bürgerliches Gesetzbuch.
1.6. Schließen beide Vertragsparteien noch irgendeinen anderen Vertrag, haben alle in ihm
beinhalteten Abmachungen den Vorteil vor den Abmachungen in diesen AGB.
2. Geheimhaltung
Alle Unterlagen und Informationen (vor allem Zeichnungen, Bilder, Fotos, Preiskalkulation und
Sonstiges) in jeglicher Form, die der Verkäufer dem Käufer im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit
übermittelt, sind als Geschäftsgeheimnis des Verkäufers zu behandeln. Der Käufer verpflichtet sich,
dieses Geschäftsgeheimnis des Verkäufers zu wahren, d. h., dass er die übermittelten Unterlagen
lediglich zwecks mit dem Vertrag verbundener Zusammenarbeit mit dem Verkäufer verwenden wird,
und dass er nicht ermöglicht, dass sich mit diesen Unterlagen und Informationen ein Dritter vertraut
macht, ggf. dass ein Dritter sie erhält oder jedwede darin umfassten Angaben ausnutzt. Der Käufer ist
berechtigt, diese Unterlagen und Informationen seinen Angestellten, Steuer- und Rechtsberatern
zugänglich zu machen, und zwar in solchem Ausmaß, das die Erfüllung der Verbindlichkeit gegenüber
dem Verkäufer oder den Organen der öffentlichen Gewalt benötigt, wobei alle diese autorisierten
Personen ebenso verpflichtet sind, das Geschäftsgeheimnis des Verkäufers zu wahren.
3. Angeboten und Verträge
3.1. Alle Behandlungen vor der Auftragsannahme gelten seitens des Verkäufers nicht als Angebot,
sondern als bloße Aufforderung an den Käufer, seinerseits ein Angebot zu unterbreiten
3.2. Der Käufer macht bei dem Verkäufer eine Bestellung per E-Mail. Der Verkäufer akzeptiert
diese nur, wenn sie durch den Käufer schriftlich bestätigt ist, d. h. wenn der Käufer eine
Auftragsbestätigung (einen Kontrakt) ausstellt.
3.3. Der Verkäufer erstellt anhand einer Bestellung den Vertragsentwurf und sendet diesen per E-Mail
zurück an den Käufer, und zwar nur an die Adresse, von der die Bestellung gesendet wurde. Im Kontrakt
wird Folgendes aufgeführt: Angaben beider Vertragsparteien, Spezifikation der Ware, Lieferort,
Kaufpreis, Zahlungs- und Lieferbedingungen, Bankverbindung. Das Formular für die Kontrakte ist als
Anlage Nr. 1 diesen AGB beigefügt. Mit Übermittlung des durch den Käufer unterschriebenen Vertrags
an den Käufer gilt der Vertrag als abgeschlossen.
4. Lieferbedingungen
4.1. Die Lieferbedingungen richten sich nach den Bedingungen Incoterms 2020, falls die
Vertragsparteien schriftlich nicht anders vereinbaren.
4.2. Soweit die Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, gilt die Parität FCA,
Incoterms 2020.
4.3. Die eventuellen Vertragsänderungsansprüche seitens Käufer, seien diese durch den Verkäufer
und Käufer nach Punkt 4 dieser AGB abgestimmt, können die vereinbarten Lieferfrist auf angemessene
Weise verlängern. Die Warenzustellung in einem späteren Termin gilt in diesem Fall nicht als
Lieferverzug des Verkäufers.
4.4. Wenn der Käufer den Warentransport selber auf eigene Kosten besorgt, sendet ihm der Verkäufer
per E-Mail, die in der Bestellung, bzw. im Vertrag angeführt ist, die Mitteilung, dass die Ware zur
Auslieferung vorbereitet ist. Der Verkäufer fordert den Käufer zum Abholen der Ware innerhalb von 4
Tagen nach Versandtag dieser Mitteilung auf. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb dieser Frist
zu übernehmen und vom Ort des Verkäufers wegzuschaffen.
4.5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, oder schafft er nach Punkt 4.4. die Ware in der vom
AGROP NOVA a.s., Ptenský Dvorek 99, 798 43 Ptení, the Czech Republic, email: novatop@agrop.cz
Verkäufer festgelegten Frist vom festgelegten Ort nicht weg, ist der Verkäufer berechtigt, die vom
Käufer nicht abgenommene Ware an einen anderen Kunden zu verkaufen, als Ganzes oder teilweise,
und den Käufer davon zu informieren. Die Pflicht des Käufers die übrig gebliebene Ware abzunehmen
wird dadurch nicht berührt. Der Verkäufer ist ferner berechtigt, dem Käufer für die nicht abgenommene
Ware Lagergeld in der Höhe von 3 000 CZK für jeden Tag des Annahmeverzugs zu berechnen (sei der
Kaufpreis in Euro vereinbart, beträgt das Lagergeld 100 EUR pro Tag).
4.6. Der Käufer, der den Warentransport auf eigene Kosten besorgt, ist verpflichtet, spätestens ein
Arbeitstag vor dem avisierten Verladungstermin, und zwar spätestens bis 14 Uhr, Datum und Zeit der
geplanten Lkw-Beistellung und das Kfz-Kennzeichen bekanntzugeben. Wenn dieser geplante
Verladungstermin für Lkw-Beistellung nicht frei ist, hat der Verkäufer das Recht, dem Käufer einen
nächstmöglichen Ersatztermin zu erteilen und es ihm per Telefon, E-Mail oder Fax bekanntzugeben. Der
Käufer verpflichtet sich die Ware in diesem Ersatztermin abzunehmen und es vom durch den Verkäufer
festgesetzten Ort wegzuschaffen.
4.7. Wird der abgemachte Liefertermin nicht eingehalten, so ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zu
einem angemessenen Ersatztermin auch nach Ablauf der Lieferfrist zu liefern. Diesen neuen Termin
bespricht der Verkäufer mit dem Käufer. Die Warenlieferung im angemessenen Ersatztermin gilt nicht
als Lieferverzug seitens Verkäufer.
4.8. Ausstände, Ausschlüsse, Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Schneekalamitäten u. a.) und
andere Ereignisse höherer Macht, während sie andauern, entbinden den Verkäufer von der
Pflichtleistung gegenüber dem Käufer. Über solche Ereignisse ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer
unverzüglich telefonisch oder per E-Mail zu informieren.
4.9. Der Verkäufer behält sich vor, die Ware auch teilweise oder vor Ablauf des vereinbarten
Leistungstermins zu liefern.
4.10. Den Liefertermin der Ware bestimmt der Verkäufer, nach bestem Wissen und mit Rücksicht auf
den aktuellen Zustand der Produktionskapazität im Moment der Auftragsbestätigung, nach Punkt 4
diesen AGB.
5. Wareneigentum und Gefahr der Warenbeschädigung
5.1. Der Verkäufer behält sich vor, die Eigentumsübertragung an den Käufer erst dann durchzuführen,
wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt wird, und zwar einschließlich des mit dem Kauf
zusammenhängenden Zubehörs, und der eventuellen mit der Vertragsverletzung seitens Käufer
verbundenen Ansprüche.
5.2. An den Käufer geht die Gefahr der Warenbeschädigung entsprechend den vereinbarten
Bedingungen der Incoterms 2020 über.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Die Ware wird für Vertragspreise verkauft.
6.2. Soweit beidseitig schriftlich nicht anders vereinbart, wird der Preis in CZK/m2, zzgl. MwSt., FCA,
Incoterms 2020 festgelegt.
6.3. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer eine Anzahlung auf Kaufpreis der Ware zu beanspruchen.
Solange diese Anzahlung nicht erlegt wird, hat der Verkäufer keine Pflicht dem Käufer die Ware
abzuliefern.
6.4. Wenn nicht im Kontrakt anders festgelegt, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zu ihrem
Lieferungstag mit 14 Tagen Fälligkeit zu fakturieren.
6.5. Wird die Ware teilweise in mehreren Ladungen zugestellt, ist der Verkäufer zur Fakturation in
mehreren Teilen berechtigt.
6.6. Der Kaufpreis gilt mit dem Tag seiner Zuschreibung auf das Konto des Verkäufers als bezahlt. Sollte
der Käufer bei der Bezahlung des Kaufpreises in Verzögerung geraten, ist der Verkäufer berechtigt, vom
Käufer Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % des Schuldbetrags für jeden Verzugstag zu beanspruchen, es
sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
6.7. Wenn bei der durchgeführten Zahlung kein Verwendungszweck angegeben wird, kann sie der
Verkäufer gegen die ältesten fälligen Verbindlichkeiten des Käufers aufrechnen. Der Käufer ist nicht
berechtigt, jedwede seiner Forderungen an den Verkäufer einseitig abzutreten oder zu verpfänden. Die
erfolgte Zahlung, bei der kein Verwendungszweck angeführt ist, ist der Verkäufer berechtigt an die
ältesten fälligen Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen. Der Käufer ist nicht berechtigt,
irgendwelche seiner Forderungen an den Verkäufer ohne eine schriftliche Zustimmung des Verkäufers
einseitig abzutreten oder zu verpfänden. Der Käufer ist nicht berechtigt, irgendwelche seine Forderung
an den Verkäufer gegen irgendwelche Forderung des Käufers ohne eine schriftliche Zustimmung des
Verkäufers anzurechnen. Die Reklamation der gelieferten Ware hat keinen Einfluss auf die Pflicht des
Käufers, den Kaufpreis zu bezahlen.
6.8. Jede der beiden Vertragsparteien trägt bei Zahlungsübertragung ihre eigenen Gebühren für
Banküberweisungen.
6.9. Wird irgendeine Zahlungsbedingung dieser ALGB seitens des Käufers verletzt oder nicht
eingehalten, ist der Verkäufer befugt, weitere Vertragserfüllungen einzustellen, solange die
Verpflichtungen seitens Käufer nicht anständig erfüllt werden; während dieser Zeit ist der Verkäufer,
was seine Pflichterfüllung gegenüber dem Käufer angeht, nicht in Verzögerung. Davon ist der Verkäufer
verpflichtet, den Käufer unmittelbar zu informieren.
6.10. Der Kaufpreis kann durch den Verkäufer um die tatsächlich aufgewandten erhöhten Kosten
einseitig erhöht werden, sofern sich zum Tag der Warenlieferung der Preis jeglicher der grundlegenden
Rohstoffe um mehr als 10 % im Vergleich zum Tag des Abschlusses eines jeden Kontrakts erhöht. Wird
die Ware gemäß einem Kontrakt in Teilen geliefert, kann der Preis einer jeden Teillieferung separat
erhöht werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, sein Recht auf Erhöhung des Kaufpreises beim Käufer
innerhalb von 14 Tagen vor der Warenlieferung geltend zu machen, wobei dazu eine E-Mail an die im
jeweiligen Kontrakt oder Auftrag genannte E-Mail-Adresse des Käufers ausreichend ist.
7. Reklamationen, Warenmängel
7.1. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware bei der Übernahme zu überprüfen und den Verkäufer
spätestens innerhalb von 7 Tagen nach der Warenübernahme über jedweden Warenmangel schriftlich
zu verständigen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt diese Ware als in Übereinstimmung mit dem
Kaufvertrag geliefert.
7.2. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Warenmängel, die auf einen falschen Transport (falls sie
der Käufer organisierte), Umgang und Montage der Ware zurückzuführen sind, sowie auf Mängel, die
in Verbindung mit einer falschen Verwendung bzw. Belastung der Ware bei ihrer Benutzung entstanden
sind, und für Beschädigungen der Ware, die durch eine höhere Gewalt oder einen Dritten verursacht
wurden, inkl. Folgefehler und Schäden in Folge der Witterungsbedingungen während des Aufbaus.
Ferner ist der Verkäufer für solche Mängel nicht verantwortlich, die sich auf der Ware (und auf dem
Bauwerk als einer Gesamtheit) ggf. in Folge der Fehler der Projektdokumentation /z. B. in der Frage der
Statik des Bauwerks) und / oder einer falschen Montage des Bauwerks, inkl. der Nichteinhaltung der
relativen Luftfeuchtigkeit der Umgebung äußern werden. Die einzelnen Teile der Ware wurden durch
den Käufer ausgewählt und genehmigt – nach dem Entwurf des Aufbaufähigkeit der Elemente, die der
Verkäufer erstellt – damit, dass der Käufer sich ihrer technischen (statischen) Eigenschaften bewusst ist
und dass er so ihre Eigenschaften bei der Auswahl der Elemente respektierte. Die durch den Verkäufer
empfohlene relative Luftfeuchtigkeit der Umgebung, in der die Ware eingebaut wird, beträgt 55 % bei
20 °C. Die Garantie bezieht sich nicht auf Risse im Holz, die in Folge einer niedrigen Luftfeuchtigkeit
entstehen werden.
7.3. Das Reklamationsverfahren beginnt im Moment des Eingangs der schriftlichen Anzeige an den
Verkäufer, und zwar unter Einschluss von Anlagen (z. B. Fotodokumentation). In der Reklamation
beschreibt der Käufer den Mangel oder wie sich dieser Mangel auswirkt, und führt seine Forderungen
auf Reklamationserledigung an. Der Verkäufer oder die von ihm bestimmte Person sind berechtigt, die
reklamierte Ware selbst durchzusehen, und der Käufer ist verpflichtet, ihnen zu diesem Zweck Zugang
zur Ware zu verschaffen. Ermöglicht es der Käufer nicht, wird die Frist der Reklamationserledigung bis
zur Zeit der regulären Zugangsermöglichung unterbrochen.
7.4. Bis die Reklamation erledigt wird, ist der Käufer verpflichtet, alle Maßnahmen treffen, um die
Entstehung weiterer Schäden an der reklamierten Ware zu vermeiden.
7.5. Die Reklamation samt Mängelbeseitigung ist ohne unnötigen Verzug bis spätestens 30 Tagen ab
dem Tag, wenn die Reklamation seitens Käufer ordnungsmäßig angewandt wurde, zu erledigen. Der
Verkäufer kann mit dem Käufer schriftlich eine Erstreckung der Frist für die Reklamationserledigung
verabreden.
7.6. Die Reklamation der Ware als Gesamtheit, stückweise, oder Anforderung des Käufers auf
Preisermäßigung wegen dem geringeren Warenwert, ermächtigt den Käufer nicht, den Kaufpreis nicht
zu bezahlen oder seine Aufrechnung durchzuführen.
7.7. Im Fall der Anerkennung der Reklamation als berechtigt, werden sich beide Parteien einigen, auf
welche Art und Weise der Fehler der Leistung als erledigt betrachtet wird. Falls es zu keiner Einigung
kommt, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren, falls es nicht möglich sein wird oder falls
es nur mit hohen Kosten für den Verkäufer möglich sein wird, ist der Verkäufer verpflichtet Ersatzware
zu liefern, falls es nicht möglich sein wird oder falls es nur mit hohen Kosten für den Verkäufer möglich
sein wird, ist der Verkäufer verpflichtet, eine angemessene Ermäßigung des Kaufpreises zu gewähren.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich ohne Verzug gegenseitig über die Änderungen zu
informieren, die ihre Lage (Sitzänderung, neues Unternehmungsort, Einleitung des Insolvenzverfahrens,
Eintritt in die Abwicklung, Tätigkeitsabschluss u. a.) während des Geschäftsverkehrs betreffen.
8.2. Gibt es Zweifel am Zustellungsdatum, setzt sich voraus, dass die durch Einschreiben erledigten
Eingaben mit dem fünften Arbeitstag nach dem Versandtag der Eingabe durch den Postlizenzinhaber
als zugestellt gelten.
8.3. Als zugestellt werden auch solche Eingaben betrachtet, die dem Absender als unzustellbar
zurückkommen, sei es infolge der Nichtanzeige der neuen aktuellen Adresse seitens der adressierten
Vertragspartei, oder wegen anderer Gründe seitens dieser Vertragspartei. Im Fall der
Abnahmeverweigerung betrachtet man die Eingabe mit dem Tag ihrer Verweigerung als zugestellt.
8.4. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche zwischen ihnen entstandenen Streitigkeiten
vorzugsweise einvernehmlich beizulegen. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus den zwischen dem
Verkäufer und dem Käufer nach der Vereinbarung dieser AGLP abgeschlossenen Verträgen oder im
Zusammenhang mit diesen Verträgen, inkl. der Gültigkeit dieser AGLP und der abgeschlossenen
Verträge und der Folgen ihrer Ungültigkeit, sowie die Rechtsbeziehungen aus Pflichtverletzungen der
Vertragsparteien aus den nach der Vereinbarung dieser AGLP abgeschlossenen Verträgen richten sich
nach den tschechischen Rechtsvorschriften. Sämtliche Streitigkeiten, die aus den zwischen dem
Verkäufer und dem Käufer nach der Vereinbarung dieser AGLP abgeschlossenen Verträgen oder im
Zusammenhang damit entstehen, inkl. Streitigkeiten betreffend die Gültigkeit dieser AGLP sowie der
vereinbarten Verträge und die Folgen ihrer Ungültigkeit oder Unwirksamkeit werden endgültig
entschieden:
8.4.1. gemäß der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der
Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) durch einen gemäß diesen Regeln ernannten
Schiedsrichter, falls der Käufer seinen Sitz oder Wohnsitz außerhalb der Tschechischen Republik
hat. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch.
8.4.2. durch das Schiedsgericht der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der
Agrarkammer der Tschechischen Republik laut ihrer Ordnung durch drei Schiedsrichter, falls der
Käufer seinen Sitz oder Wohnsitz in der Tschechischen Republik hat. Der Ort des
Schiedsverfahrens ist Brünn.
8.5. Diese AGLP sind ab dem 1. 7. 2019 gültig und wirksam
8.6. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese AGLP zu ändern. Die Änderung ist dem Käufer
mindestens 30 Tage im Voraus, und zwar per E-Mail bekanntzugeben. Der Käufer ist berechtigt,
Änderungen dieser AGLP abzulehnen, und zwar schriftlich an die in diesen AGLP genannte Adresse des
Verkäufers, und seine Verpflichtungen aus diesem Grund innerhalb einer Kündigungsfrist von 14 Tagen
zu kündigen.
8.7. Im Fall, dass irgendwelche Bestimmung dieser AGB ungültig wird, bleiben die restlichen
Bestimmungen dieser AGB in Kraft, und die Vertragsparteien verpflichten sich, unverzüglich über eine
Änderung dieser AGB zu verhandeln, und die ungültige Bestimmung mit einer gültigen Bestimmung zu
ersetzen, die einen ähnlichen Inhalt haben wird.
9. Information über den Datenschutz
9.1. Der Verkäufer erklärt, dass alle durch die Gesellschaft AGROP NOVA a.s. zu verarbeitenden
personenbezogenen Daten als streng geheim betrachtet werden und mit ihnen entsprechend der
gültigen Rechtsvorschriften im Bereich Datenschutz umgegangen wird, dies sind vor allem das Gesetz
Nr. 101/2000Sb., über Datenschutz, in der Fassung der späteren Vorschriften (im Folgenden nur
„Gesetz“) und die Verordnung des Europäischen Parlaments und Rats (EU) 2016/679, zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur
Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).
9.2. Diese Datenschutz-Grundsätze sind ab dem 25. 5. 2018 wirksam, zum Zweck der Ermittlung der
Informationspflicht des Verkäufers nach Art. 13 GDPR. Diese Grundsätze beziehen sich auf alle durch
den Verkäufer erhobenen personenbezogenen Daten. Mehr Infos siehe GRUNDSÄTZE DER
VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN (https://novatop-system.de/grundsaetze-fuer-die-verarbeitung-personenbezogener-daten/)